Mithilfe des Farbeindringverfahrens können Oberflächenfehler von Bauteilen zerstörungsfrei sichtbar gemacht werden.

Mithilfe des Farbeindringverfahrens können Oberflächenfehler von Bauteilen sichtbar gemacht werden. Da das zu untersuchende Bauteil dabei nicht beschädigt wird, zählt das Farbeindringverfahren zu den zerstörungsfreien Werkstoffprüfungen. Vor allem zur Untersuchung von möglichen Rissen wird dieses Verfahren angewendet, z.B. bei der Inspektion von Turbinenschaufeln.

Hierzu wird die untersuchende Oberfläche zunächst gründlich gereinigt, um die Risse von Verschmutzungen oder sonstigen Ablagerungen zu befreien. Anschließend wird das sehr dünnflüssige Farbmittel aufgetragen. Durch die Kapillarwirkung zieht die Prüfflüssigkeit tief in die Risse ein.

Ablauf des Farbeindringverfahrens
Abbildung: Ablauf des Farbeindringverfahrens

Nach einer Einwirkdauer von etwa 10 Minuten kann die Oberfläche mittels eines speziellen Reinigers gesäubert werden. Dabei wird jedoch lediglich die Oberfläche gereinigt, während die dünnflüssige Farbe durch die starke Kapillarwirkung weiterhin in den Rissen verbleibt.

Um die Farbe und damit die Risse letztlich sichtbar zu machen, wird nun eine Entwicklerflüssigkeit aufgetragen. Der Entwickler saugt die Farbflüssigkeit aus den Rissen und verbindet sich mit diesem. Unter sichtbarem oder ultraviolettem Licht kommen die Risse sehr gut sichtbar zum Vorschein und können beurteilt werden.

Das Farbeindringverfahren setzt voraus, dass Fehlstellen bis an die Oberfläche reichen, damit diese mit Farbe penetriert werden können. Fehlstellen unterhalb der Werkstückoberfläche können mit diesem Verfahren nicht erkannt werden. Bei ferromagnetischen Werkstoffen kann an dieser Stelle das Magnetpulververfahren angewendet werden.

Mit dem Farbeindringverfahren können nur Risse, die bis zur Oberfläche reichen, geprüft werden!